Vom Kommen und Gehen im ersten Amte

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… Freispruch für den jungen Alt-Bundespräsidenten. Das war zu erwarten. Ein schaler Beigeschmack in der Sache bleibt und man fragt sich, wie konnte es überhaupt so weit kommen? Ich zähle zu jenen, die zwischen der politischen und der juristischen Wertung des Falles unterscheiden.

Beide Entscheidungen sind aus meiner Sicht ok – die politische Entscheidung vor zwei Jahren zum (überfälligen) Rücktritt und die heutige juristische Entscheidung. Einer Aufarbeitung bedarf noch die Rolle der Medien und der öffentlichen Meinung, die wie selten zuvor die unrühmliche Seite einer offenen Gesellschaft zeigten.

Den vielfältigen Kommentaren zur Causa Wulff in diesen Tagen möchte ich nichts hinzufügen, aber einen Gedanken ins Spiel bringen.

Ich erinnere an die vorzeitige Amtsniederlegung seines direkten Vorgängers, Horst Köhler. Beiden gemein ist, dass sie jünger als alle ihre Vorgänger waren. Braucht es zur akzeptablen Amtsführung in dieser repräsentativen Funktion etwa einer bestimmten Lebensreife? Sind vielleicht nur „alte Herren“ und „alte Damen“ im besten Sinne des Wortes für dieses Amt geeignet? Stehen nur diese in gewissem Sinne über den Dingen, werden als weise, integer und integrativ angesehen?

 

(Foto: Standarte des Bundespräsidenten, gemeinfrei)

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